holzknecht hat geschrieben:jedes kabel muß tiefer als 20 cm verlegt sein, somit trifft mich keine schuld und ich bin für den schaden nicht haftbar.
Hallo Holzknecht
Das stimt leider so nicht hab ich auch immer gedacht.
ein Mitarbeiter von mir hat auch mal ein Kabel mit dem Bagger erwischt lag ca 15 cm tief ohne Sand und Warnband.
Die Reparatur erfolgte über die Telekom, gegen die Rechnung von ca 350 € hab ich wiederspruch eingelegt mit genau der Beründung ( Kabel min 60 cm tief usw.)
Die Sache ging vor Gericht und ein Gutachter Sagte dem Richter das ich vor arbeitsbeginn einen Kabelplan einholen muss und wen dort ein Kabel eingezeichnet ist,
muss ich es Per Handschachtung freilegen.
Wen das Kabel nicht eingezeichnet ist und ich beschädige es dan trift mich keine Schuld.
Entscheident ist das der Kabelplan vor Arbeitsbeginn vorligt.
Der Kunde Sagte mir übrigens das Dort kein Kabel liegt da ist er sich sicher.
Gruß