Du mußt Dir einen aktuellen Lageplan aller Ver- und Entsorgungsleitungen vorlegen lassen (vom örtlichen Energieversorger) und zusätzlich noch vom Grundstückseigentümer einen aktuellen Lageplan von allen sonstigen Leitungen und/oder Kabeln (z. B. für digitales Fernsehen, etc.).
Wenn Du das alles hast, legst Du dem Auftraggeber einen Vertrag vor, in dem von Deiner Seite aus jede Haftung ausgeschlossen wird, wenn Kabel, Rohre, Leitungen anders verlegt sind, als in den aktuellen Plänen verzeichnet.
Eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung mußt Du auf jeden Fall haben, denn wenn es zum Schaden kommt und der Gegner (in Deinem fall Dein Auftraggeber) klagt und auch noch einen versierten Anwalt beauftragt, mußt Du den Nachweis erbringen, daß Du Dir die aktuellen Pläne hast vorlegen und sogar aushändigen lassen.
Hier zählen nur Fakten und sonst nichts. Da kann Dir auch ein Superschlauer erzählen, das sei nicht so, alles Mist. Wenn es zum Schaden kommt, bist Du haftbar. Solltest Du fahrlässig gehandelt haben und man weist es Dir nach, was sehr einfach ist, mußt Du zahlen.
Immer zu 100 % absichern, denn Dich kriegen Sie dran wenn`s knallt und sonst niemanden. Laß Dir hier bloß keinen Scheiß erzählen und sei nicht gutgläubig.
momo